Alex­ander Gräf

Perso­nal­leiter / Syndi­kus­rechts­anwalt

Arbeits­recht und Perso­nal­ma­nagement

Nach seiner Tätigkeit als Rechts­anwalt verant­wortete er über viele Jahre das Human Resources Management und den Bereich Arbeits­recht und Arbeits­be­din­gungen einer Unter­neh­mens­einheit in einem inter­na­tio­nalen Indus­trie­konzern. Seit 2023 ist er Perso­nal­leiter der BROCHIER Gruppe sowie Syndi­kus­rechts­anwalt mit Schwer­punkt Arbeits- und Sozi­al­recht­recht.

Er verbindet lang­jährige Erfahrung in der Perso­nal­arbeit mit fundierter arbeits­recht­licher Expertise. Dabei unter­stützt er Unter­nehmen und Führungs­kräfte bei perso­nal­recht­lichen Frage­stel­lungen und bringt seine prak­tische Erfahrung aus Industrie und Mittel­stand ein.

Fach­liche Schwer­punkte

  • Arbeits­recht
  • Perso­nal­ma­nagement
  • Beratung von Führungs­kräften
  • Arbeits­recht­liche Gestaltung und Begleitung
  • Personal- und Orga­ni­sa­ti­ons­ent­wicklung
  • HR-Stra­tegie

Quali­fi­ka­tionen und Expertise

  • Voll­jurist (1. und 2. Staats­examen)
  • Syndi­kus­rechts­anwalt
  • Fach­an­walts­lehrgang Arbeits­recht
  • Lang­jährige Führungs­er­fahrung im Human Resources Management
  • Ehren­amt­licher Richter am Arbeits­ge­richt Nürnberg seit 2016